SR-Qualifikation für KL + 1. KK ab 2025/26

Da für das Anerkennungsverfahren ab sofort keine Laufprüfung mehr erforderlich ist, hat der Kreisschiedsrichterausschuss beschlossen, als Qualifikation für die beiden höchsten Spielklassen des Kreises (Kreisliga + 1. Kreisklasse) ab der Saison 2025/26 eine absolvierte Laufprüfung vorauszusetzen.

Unparteiische, die in der kommenden Saison in der Kreisliga zum Einsatz kommen möchten, müssen in ihrer Laufprüfung eine Distanz von 2.200 m in 12 min (Cooper-Test) erreichen.

Unparteiische, die in der kommenden Saison in der 1. Kreisklasse zum Einsatz kommen möchten, müssen in ihrer Laufprüfung eine Distanz von 1.800 m in 12 min (Cooper-Test) erreichen.

Zusätzlich sind für beide Spielklassen ein 200-m-Lauf und die Sprintdistanz von 50 m zu absolvieren.

Das erreichen der entsprechenden Distanz beim Cooper-Test qualifiziert einen Schiedsrichter aber nicht automatisch für die Spielklasse – darüber entscheidet abschließend der Kreisschiedsrichterausschuss.